Häufige Fragen zum Thema Arbeitsrecht

Wie lange habe ich als Arbeitnehmer Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?

Klage gegen die fristlose oder ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann nur innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden, § 4 KSchG.

Muss ich im Falle des Unterliegens im Arbeitsgerichtsverfahren die Kosten des Gegners zahlen?

In der ersten Instanz sieht das ArbGG im Urteilsverfahren keine Kostenerstattung vor (§ 12 a ArbGG). D.h. jeder muss unabhängig vom Ausgang des Verfahrens seine eigenen Rechtsanwaltskosten selbst tragen.